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Die Feuerbestattung

Unter der Feuerbestattung versteht sich die Einäscherung eines Verstorbenen im Sarg in einem Krematorium mit der anschliessenden Beisetzung der Asche.

Vorteile dieser Bestattungsart sind die verschiedenen Möglichkeiten die Urne beizusetzen. Ruheplätze sind Urnenerdgräber, Nischenwände, ein Kolumbarium, der Wurzelbereich eines Baumes, die Beisetzung der Asche im Meer oder eine anonyme Beisetzung. Die Kosten für eine Feuerbestattung sind in der Regel geringer als bei einer Erdbestattung.

Bei einer Beisetzung in eine Urnennische, ein Baumgrab, im Urnenhain oder im Kolumbarium (exklusiv) bedarf es keiner Grabpflege.

Vor einer Feuerbestattung bedarf es einer Willensbekundung über die Feuerbestattung in Form einer Kremationsverfügung oder einer Bestattungsverfügung. Sie bekundet den ausdrücklichen Willen des Verstorbenen für seine Kremation. Liegt diese nicht vor, kann die Kremationsverfügung von einem geschäftsfähigen Angehörigen nach der gesetzlichen Reihenfolge des Verwandtschaftsgrades bestimmt werden. Diese Verfügung erhalten Sie von uns, ihrem Bestattungsinstitut Liebscher.